77. Jahre des Grundgesetz
Tag des Grundgesetzes: „Demokratie verteidigt sich nicht von allein“
Zum 77. Jahrestag des Grundgesetzes erklärt Christin Willnat, MdB und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag.
Das Grundgesetz bildet seit 1949 das Fundament der freiheitlich-demokratischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Freiheit, Menschenwürde, soziale Rechte und demokratische Mitbestimmung sind keine Selbstverständlichkeiten. Die PDS und später Die Linke hatten sich im Zuge der deutschen Einheit für eine neue gesamtdeutsche Verfassung eingesetzt, die allen Bürger*innen in einem Volksentscheid zur Abstimmung hätte vorgelegt werden sollen. Dieser Weg wurde damals nicht gegangen. Trotz unterschiedlicher historischer Bewertungen steht Die Linke heute klar auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und verteidigt sowohl das Grundgesetz als auch die Verfassung des Landes Brandenburg konsequent gegen ihre Feinde.
Verbotsverfahren gegen die AfD prüfen
Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung ein. Die Linke fordert deshalb, ein Verbotsverfahren zu prüfen und einzuleiten. Es muss juristisch geklärt werden, ob diese Partei auf dem Boden der Verfassung steht. Willnat mahnt: „Organisationen und Parteien, die Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit beseitigen wollen, sind eine Gefahr. Es ist sprichwörtlich fünf vor zwölf.“
Gefährlicher Rechtsruck in Brandenburg
Die Lage in Brandenburg bereitet der Abgeordneten große Sorge. In Zehdenick wurde kürzlich erstmals ein Bürgermeister einer Stadt mit rund 13.000 Einwohner*innen bereits im ersten Wahlgang mit knapp 60 Prozent der Stimmen direkt gewählt. Auch in Sachsen-Anhalt droht erstmals die Möglichkeit, dass extrem rechte Kräfte politische Macht in Regierungsverantwortung übernehmen könnten. Zusätzlich beobachtet Willnat mit großer Sorge die Aktivitäten der Partei „Der Dritte Weg“, die verstärkt in Ostprignitz-Ruppin auftritt und zuletzt ein Büro in Wittstock eingerichtet hat. Auch diese Organisation gehört konsequent auf den Prüfstand der Verfassungsschutzbehörden.
Asylrecht schützen, Menschenrechte verteidigen
Die fortschreitende Einschränkung des Asylrechts kritisiert Die Linke scharf. Gerade in einer Zeit, in der Menschen vor Krieg, Verfolgung, Hunger und politischer Unterdrückung fliehen, darf das Grundrecht auf Asyl nicht weiter eingeschränkt werden. Die damalige Grundgesetzänderung war ein schwerer politischer Fehler, der in einem gesellschaftlichen Klima zunehmender rassistischer Gewalt und rechter Mobilisierung beschlossen wurde. Menschenrechte gelten universell und dürfen niemals dem Zeitgeist oder Wahlkampfinteressen geopfert werden.
Willnat appelliert abschließend: „Demokratie verteidigt sich nicht von allein. Sie braucht Menschen, die Haltung zeigen und entschieden gegen Rechtsextremismus, Menschenfeindlichkeit und Demokratieabbau eintreten.“

